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Nr. 34 (Juli 2004)
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PDS/Offene Liste
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VI. Essen muss die direkte Demokratie stärken

Für Bürgerbeteiligung und Transparenz

Kommunale Entscheidungen sollen nicht über die Köpfe der Einwohner hinweg gefällt werden, darum will die PDS Offene Liste Transparenz und Bürgerbeteiligung in der Politik des Stadtrates verbessern. Bürgeranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind wichtige Instrumente, wenn Menschen für eine soziale und ökologische Stadt streiten. Doch die Hürden sind hoch, wie der verlorene Bürgerentscheid zur Erhaltung der Bäder in Essen gezeigt hat. Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern versanden oft in der Bürokratie.

 

Große Unternehmen haben es da leichter, ihre Anliegen machen sich viele Politiker gern zu eigen. Die Verflechtungen zwischen großen Unternehmen und Politikern der großen Parteien sind für den Bürger nur schwer zu durchschauen. Und über Beraterverträge redet sicher nicht nur der gestürzte ehemalige "starke Mann" der SPD nicht so gerne. Hier gilt es gegen zu steuern. Unser Leitgedanke ist einfach: Je mehr Öffentlichkeit existiert, desto schwerer haben es Korruption und Filz. Wir wollen eine Kommune, in der sich alle Beteiligen und einbringen können.

Deshalb tritt die PDS Offene Liste insbesondere für folgende Punkte ein:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide müssen auf bürgerfreundliche Art durchgeführt werden. Die Einreichung eines Bürgerbegehrens muss aufschiebende Wirkung bekommen. Durch Bestimmungen der Satzung ist sicher zu stellen, dass der Rat oder die Verwaltung keine Fakten schaffen können. Vom Land erwarten wir eine Herabsetzung der vorgeschriebenen Mindestabstimmungsbeteiligung (Quorum) beim Bürgerentscheid. Die derzeitige Regelung (20 %) stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine kaum zu überwindende Hürde dar.
  • Die Verwaltung muss den Bürgerinnen und Bürgern weitgehende und kostenlose Einsichts- und Auskunftsrechte einräumen. Der städtische Haushaltsentwurf und der verabschiedete Haushalt müssen neben der vorgeschriebenen Auslegung auch über Internet zugänglich sein. Auch der Realisierungsstand von öffentlichen Bauvorhaben muss öffentlich nachvollziehbar sei. Die Möglichkeiten der Gemeindeordnung zur Information von Einwohnerinnen und Einwohnern, insbesondere durch thematische und stadtteilbezogene Versammlungen, sind offensiv zu nutzen. Die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes für NRW müssen bekannt gemacht werden.
  • Bürgerfragestunden sollen nicht nur im Rat und in den Bezirksvertretungen, sondern in allen Ausschüssen sowie in den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen durchgeführt werden. Die Sitzungen selbst sollen nur in begründeten Fällen nicht öffentlich sein. Auch in Aufsichtsratssitzungen städtischer Unternehmen darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden.
  • Im Beschwerdeausschuss des Rates ist den Beschwerdeführern ein angemessenes Rederecht zu ihren Eingaben einzuräumen. Die Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses ist entsprechend zu ändern.
  • Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo die Menschen wohnen, die es betrifft. Wir wollen besonders die Rechte der Bezirksvertretungen weiter stärken. Wichtige Organisationsänderungen auf der bezirklichen Ebene bedürfen der Zustimmung der betroffenen Bezirksvertretung.
  • Planungsprozesse sollen für eine breitere Öffentlichkeit geöffnet und so demokratisiert werden. Wie groß das Interesse daran ist, haben die Perspektivenwerkstatt Berliner Platz oder Burgplatz gezeigt. Die Arbeit der Agenda 21 - Gruppe Wohnen sowie die Arbeit des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde, die Aktivitäten der Essener Bürgerinitiativen (EBI) und der vielen Initiativen auf Stadtteil- und Quartiersebene sind weitere Beispiele für den Wunsch nach aktiver Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse vor Ort.
  • Die PDS Offene Liste ist für die Einrichtung eines Beirates für Stadtentwicklung, der mit mindestens einem Vertreter mit Rede- und Antragsrecht im Stadtplanungsausschuss des Rates vertreten sein sollte.
  • Die Zahl der Sitze in Aufsichtsräten, die Ratsmitglieder sowie Ober-Bürgermeister und Bürgermeister in kommunalen und anderen Unternehmen, Zweckverbandsversammlungen usw. wahrnehmen, soll auf maximal zwei begrenzt werden. Ratsmitglieder müssen ihre Verflechtung mit privaten Interessen (eigene wirtschaftliche Tätigkeit, Angestelltenverhältnis, Beratervertrag) offen legen. Verstöße gegen das Mitwirkungsverbot an Abstimmungen, die die privaten Interessen eines Politikers berühren, müssen sanktioniert werden.

Beteiligungshaushalt, nicht zuletzt in den Stadtteilen

Eine der wichtigsten Entscheidungen des Stadtrates ist die Verabschiedung des Haushaltes. Er legt fest, welche Investi tionen die Stadt tätigt, ob z.B. mehr Geld in den Bau neuer Straßen fließt oder ob man lieber den ÖPNV fördert, ob in reichen oder in armen Stadtteilen etwas getan wird. Hier wollen wir nach dem Modell der brasilianischen Stadt Porto Allegre das Modell des Beteiligungshaushalts einführen. Die Festlegung von Prioritäten und die Entwicklung von konkreten Projekten, damit die Erstellung eines kompletten Haushaltsentwurfs für den Investionshaushalt einer Millionenstadt unter Beteiligung von ca. 100.000 Menschen, ist in Porto Allegre seit 14 Jahren Alltag.

In Stadtteilversammlungen und in stadtweit arbeitenden inhaltlichen Foren sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst die Prioritäten festlegen, nach denen der Stadtrat die vorhandenen finanziellen Mittel verteilen soll. Das Beispiel Porto Allegre zeigt, dass zuvor benachteiligte Stadtviertel durch das demokratischere Verfahren einen deutlichen Aufschwung nehmen. Das Beispiel zeigt auch, dass die Menschen zur Übernahme von mehr Verantwortung bereit sind.

In Essen sollte mit der Aufstellung von Beteiligungshaushalten in den Bezirken begonnen werden, weil hier die Menschen die Verhältnisse am besten kennen und deshalb ihre Interessen unmittelbar vertreten können.

Die PDS schlägt vor, ausgehend vom jetzigen Stand (mit einigen wichtigen, aber nicht so teuren Verbesserungen), ein Sondervermögen "Sozialinvestitionen" zu schaffen. Dieses Sondervermögen dient ausschließlich der Finanzierung von Sozialausgaben. Diese Sozialausgaben werden an den Preisindex angebunden, das heißt, sie erhöhen sich zumindest mit der Inflationsrate. Um diese Sozialinvestitionen weitgehend unabhängig zu machen von Konjunktureinflüssen und politischer Einflussnahme von Bund und Land, sollten sie aus dem Aufkommen aus der Grundsteuer finanziert werden. Damit wird dem Prinzip der kurzen Finanzierungskreisläufe Rechnung getragen: Die Grundsteuer ist die einzige reine Gemeindesteuer, die Kommunen müssen sie nicht wie andere Steuern mit Bund und/oder Land teilen. Die Kommune bestimmt mit dem Hebesatz auch ihre Höhe. Der Ort, wo gezahlt werden muss, und der Ort, wo die Ausgaben wirksam werden, liegen also beieinander. Die Grundsteuer ist außerdem eine Steuer, die von allen gezahlt wird, sei es als Anteil an der Miete oder als Abgabe aufs Eigentum und da sie mit der Größe und dem Wert des Grundstückes bzw. Gebäudes steigt, belastet sie auch einigermaßen gerecht Arm und Reich.

Gleichstellung der Frauen ist eine ständige Aufgabe

Die PDS setzt sich konsequent für die Überwindung der anhaltenden gesellschaftlichen Diskriminierung der Frau ein. Dabei geht es nicht nur um gleiche Rechte für Frau und Mann. Es geht um die tatsächliche Abschaffung aller Verhältnisse, die dem Mann allein aufgrund seines Geschlechts und der historisch gewachsenen Rollenverteilung den Vorrang gegenüber der Frau geben. Eine Zusammenarbeit von Frauengruppen, Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und Verwaltung, wie sie z.B. im Essener Frauenbündnis stattfindet, ist unabdingbar, um hier "von unten" etwas zu ändern.

Gleichstellung der Geschlechter verlangt weitrechende Änderungen in Politik und Gesellschaft, in den Einstellungen und Verhaltensmustern. Dazu gehört, dass das hohe Maß an offener oder versteckter Gewalt, das Frauen durch Männer in Familien oder Lebensgemeinschaft, am Arbeitsplatz oder auf der Straße erleiden müssen, zurückgedrängt und schließlich überwunden wird.

Die Aufhebung der Diskriminierung von Frauen betrifft alle. Daher setzen wir uns vorrangig dafür ein, dass alle kommunalpolitischen Entscheidungen in ihren frauenspezifischen Auswirkungen überprüft werden müssen.

 

Die PDS Offene Liste fordert:

  • Die regelmäßige Erstellung eines kommunalen Anti-Diskriminierungsberichtes sowie die Fortschreibung der Frauenförderpläne.
  • Eine Ausbildungs- und Arbeitsplatzoffensive für Frauen und Mädchen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt. Die Lehrstellen- und Beschäftigungsquoten zugunsten von Frauen und Mädchen müssen in allen öffentlichen Einrichtungen beibehalten werden.
  • Konsequente Einbeziehung der öffentlichen Betriebe, privaten Unternehmen und Wirtschaftsverbände in die Frauenförderung. Im Rahmen eines öffentlichen Beschäftigungssektors muss es eine besondere Frauenförderung geben.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte muss gegenüber Verwaltung und Politik gestärkt werden. Die Frauenbeauftragten in den Fachbereichen der Stadtverwaltung sind für ihre Tätigkeit angemessen von ihrer Arbeit freizustellen, um ihre Aufgaben besser erfüllen zu können. Eingerichtet werden soll ein stadtweiter Frauenförderausschuss mit Beteiligungs- und Kompetenzrechten gegenüber Rat, Bezirksvertretungen und Verwaltung.
  • Auf- und Ausbau von Beratungsprojekten auf Stadtteilebene (Wohnungs-, Ausbildungs-, Erwerbs- und Gesundheitsprobleme, Familienberatung, Projekte für Migranten- und Flüchtlingsfrauen usw.) unter Leitung der Gleichstellungsbeauftragten für alle im Stadtgebiet wohnenden Frauen.
  • Ausbau des kulturellen und sportlichen Angebots für Frauen und Mädchen.
  • Finanzielle Absicherung und Erweiterung von Frauenhäusern/Zufluchtsstätten sowie ihrer Hilfs- und Beratungsangebote. Hartz IV darf nicht dazu führen, dass die Einrichtungen für Frauen, die Rat und Hilfe suchen, in ihrer Existenz bedroht werden.
  • Überpr.fung aller öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsflächen, Tunnel usw. auf die Sicherheitsbedürfnisse von Frauen.

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