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Pressemitteilung, 7. Mai 2006

Gegen Zwangsumzüge Widerspruch einlegen

Linkspartei fordert die Rücknahme der Umzugsaufforderungen

Die Ratsgruppe Die Linke. rät den von Umzugsaufforderungen betroffenen Hartz-IV-Beziehern Widerspruch einzulegen. Erfreulicherweise sind die Aussichten sich erfolgreich gegen einen Zwangsumzug zu wehren durch ein Urteil des Sozialgerichtes Köln verbessert worden. Danach müssen die Kommunen bzw. die Argen, die für die Mietzahlungen verantwortlich sind, vor Umzugsaufforderungen zuerst prüfen, ob überhaupt günstigere Wohnungen zur Verfügung stehen. Ratsfrau Gabriele Giesecke: "Wir nehmen es nicht hin, dass ein Prüfungsbericht bisher nicht vorgelegt wurde, obwohl er auf Antrag der Linkspartei dem Sozialausschuss vor der Aufforderung zu Zwangsumzügen zugesagt worden ist. Das Urteil des Sozialgerichtes Köln bestärkt uns darin. Wir beantragen deshalb im Sozialausschuss, dass die Umzugsaufforderungen zurück genommen werden und der Bericht umgehend der Öffentlichkeit vorgelegt wird."

Im September 2005 hatte die Sozialdezernentin Hock dem Sozialausschuss schriftlich einen Bericht zugesagt, in dem "über die ausgewerteten Daten und über die zu ergreifenden Maßnahmen zeitnah vorher" berichtet werden sollte. Nicht nur der Sozialausschuss wurde jetzt getäuscht, weil das JobCenter ohne Information jetzt 450 Umzugsaufforderungen ausspricht. Der Bericht sollte auch im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden, um möglichen unerwünschte Entwicklungen wie z.B. der Herausbildung von ghettoähnlichen Stadtbezirken gegensteuern zu können.

Auf Ablehnung bei der Linkspartei stößt das Vorgehen des JobCenters auch deshalb, weil die Unterkunftskosten weiterhin deutlich niedriger ausfallen als die Stadt gerechnet hatte. Die durchschnittliche Zahlung liegt bei 330 Euro pro Haushalt. Die Stadt hatte 400 Euro pro Haushalt veranschlagt. Es besteht also keinerlei Anlass für überstürzte Entscheidungen. Menschen, die sich gegen die Umzugsaufforderungen zur Wehr setzen wollen, sollten sich in einer Beratungsstelle Hilfe holen. U.a. besteht diese Möglichkeit im Büro der Ratsgruppe der Linkspartei. Jeden Donnerstag steht dort von 16.00 bis 18.00 Uhr eine Rechtsanwältin zur Verfügung, die fachkundigen Rat erteilt.


 

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