Pressemitteilung, 7. Mai 2006
Gegen Zwangsumzüge Widerspruch einlegen
Linkspartei fordert die Rücknahme der Umzugsaufforderungen
Die Ratsgruppe Die Linke. rät den von Umzugsaufforderungen betroffenen Hartz-IV-Beziehern
Widerspruch einzulegen. Erfreulicherweise sind die Aussichten sich erfolgreich gegen einen
Zwangsumzug zu wehren durch ein Urteil des Sozialgerichtes Köln verbessert worden. Danach
müssen die Kommunen bzw. die Argen, die für die Mietzahlungen verantwortlich sind, vor
Umzugsaufforderungen zuerst prüfen, ob überhaupt günstigere Wohnungen zur Verfügung stehen.
Ratsfrau Gabriele Giesecke: "Wir nehmen es nicht hin, dass ein Prüfungsbericht bisher nicht
vorgelegt wurde, obwohl er auf Antrag der Linkspartei dem Sozialausschuss vor der
Aufforderung zu Zwangsumzügen zugesagt worden ist. Das Urteil des Sozialgerichtes Köln
bestärkt uns darin. Wir beantragen deshalb im Sozialausschuss, dass die
Umzugsaufforderungen zurück genommen werden und der Bericht umgehend der Öffentlichkeit
vorgelegt wird."
Im September 2005 hatte die Sozialdezernentin Hock dem Sozialausschuss schriftlich einen
Bericht zugesagt, in dem "über die ausgewerteten Daten und über die zu ergreifenden Maßnahmen
zeitnah vorher" berichtet werden sollte. Nicht nur der Sozialausschuss wurde jetzt getäuscht,
weil das JobCenter ohne Information jetzt 450 Umzugsaufforderungen ausspricht. Der Bericht
sollte auch im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden, um möglichen unerwünschte
Entwicklungen wie z.B. der Herausbildung von ghettoähnlichen Stadtbezirken gegensteuern zu
können.
Auf Ablehnung bei der Linkspartei stößt das Vorgehen des JobCenters auch deshalb, weil die
Unterkunftskosten weiterhin deutlich niedriger ausfallen als die Stadt gerechnet hatte. Die
durchschnittliche Zahlung liegt bei 330 Euro pro Haushalt. Die Stadt hatte 400 Euro pro
Haushalt veranschlagt. Es besteht also keinerlei Anlass für überstürzte Entscheidungen.
Menschen, die sich gegen die Umzugsaufforderungen zur Wehr setzen wollen, sollten sich in
einer Beratungsstelle Hilfe holen. U.a. besteht diese Möglichkeit im Büro der Ratsgruppe der
Linkspartei. Jeden Donnerstag steht dort von 16.00 bis 18.00 Uhr eine Rechtsanwältin zur
Verfügung, die fachkundigen Rat erteilt.
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