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Pressemitteilung, 3. September 2004

Hartz IV-Umsetzung: Im Dunkeln gut munkeln?

PDS beantragt Sondersitzung des Rates bzw. des Sozialausschusses

"Stinksauer" ist PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke darüber, dass klammheimlich - die Gruppen wurden jedenfalls noch nicht einmal informiert - die für den 9. September 2004 geplante Sitzung des Sozialausschusses zur Umsetzung von Hartz IV abgesagt wurde. Auch eine Ratssitzung, bei der über die Konditionen zur Einrichtung der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Agentur für Arbeit und Stadt entschieden werden sollte, soll im September nicht mehr stattfinden. Eine solche Ratssitzung war zumindest erwogen worden. Deshalb hat die PDS-Gruppe für den 22.9.2004, den normalen Sitzungstermin, jetzt eine Sondersitzung des Rates beantragt.

"Rund 60.000 Menschen sind in Essen von Hartz IV direkt und indirekt betroffen," so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke. "Viele sind verunsichert, viele lehnen Hartz IV ab, weil es für sie Verschlechterungen bringt. Da müssen sich die Kommunalpolitiker fragen, wo und wie sie soziale Degradation und Armut verhindern können. Statt das zu tun, soll die Diskussion in Essen vor der Kommunalwahl offensichtlich unter der Decke gehalten werden, kritische Stimmen werden ausgegrenzt. Das werden wir so nicht hinnehmen."

Die Geschäftsführung des Sozialausschusses teilte der PDS-Gruppe auf Nachfrage mit, eine Sitzung des Sozialausschusses sei nicht möglich, weil die Verhandlungen zwischen Agentur und Stadt noch nicht so weit seien. Inzwischen wurde der PDS-Gruppe bekannt, dass für die Fraktionen - nicht die Gruppen - am 10.9.2004 ein Informationsgespräch stattfindet. Warum die Informationen nicht im Sozialausschuss laufen, konnte niemand beantworten. Sicher ist jedoch, dass so auch die Verbände außen vor bleiben, die im Sozialausschuss beratende Stimmen haben. Dabei hat der Rat noch im Juli beschlossen, sie an der Umsetzung von Hartz IV intensiv zu beteiligen.

In einem Antrag für die beantragte Sondersitzung schlägt die PDS-Gruppe konkrete Maßnahmen vor, durch die Zwangsumzüge vermieden werden können, z.B. eine Erhöhung der für Sozialhilfeempfänger geltenden Mietobergrenze von 5,50 Euro. Weiter sollen Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung Vorrang vor 1-2 Euro-Jobs behalten und Arbeitsgelegenheiten nur auf freiwilliger Basis, verbunden mit Qualifizierung und Mindest-Beitrag zur Rentenversicherung angeboten werden. Die Beschäftigungsträger von EABG bis Caritas sollen einen Zuschlag nur erhalten, wenn sie garantieren, dass sie keine regulären Stellen durch 1-2 Euro-Jobs verdrängen.

Diese Regelungen fallen alle in den kommunalen Gestaltungsspielraum, könnten also beschlossen werden. Vielen Betroffenen würde damit ein Teil ihrer Sorgen und Ängste genommen werden.


 

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