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Pressemitteilung, 2. Juli 2004

Beratung für Hartz IV-Betroffene einrichten!

PDS lehnt Beschäftigungsförderung auf der Basis von Zwang ab

Auf Antrag der PDS hat der Sozialausschuss gestern die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie eine umfassende und unabhängige Beratung der Leistungsberechtigten über soziale Leistungen sichergestellt werden kann. Solche Beratungsmöglichkeiten sind umso dringender, als in Essen allein rund 60.000 Menschen von den Rechtsänderungen durch Hartz IV betroffen sein werden. Die meisten müssen mit drastischen Leistungseinschränkungen rechnen. Bis zu 6.500 bisherige Arbeitslosenhilfe-Empfänger werden voraussichtlich gar keine Unterstützung mehr erhalten.

"Wir wollen, dass die Betroffenen ein unabhängiges Beratungsangebot wahrnehmen können und bei der Durchsetzung ihrer wenigen Rechte unterstützt werden", so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke. "Zentrale Fragen sind dabei neben der Grundsicherung auch die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen, nach denen fast jede noch so schlecht entlohnte Arbeit angenommen werden muss, sowie das Recht auf freie Wohnungswahl, das durch die Begrenzung der vom Sozialamt zu übernehmenden Mietkosten für viele eingeschränkt werden wird."

Auch nach dem Sozialgesetzbuch I §§ 14,15 und 17 ergibt sich ein Beratungsanspruch.

Die Zeit drängt. Bereits ab Mitte Juli erhalten die Betroffenen einen immerhin 18 Seiten umfassenden Antrag, in dem sie ihre gesamten Lebensverhältnisse offen legen müssen. Spätestens dann wird der Beratungsbedarf enorm sein, ohne dass bisher klar ist, wer ihn decken kann. Die vom Rat angestrebte Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsagentur und Stadtverwaltung kann diese Aufgabe schon deswegen nicht wahrnehmen, weil es sie noch nicht gibt.

Entschieden dagegen ist die PDS, Menschen in Zwangsarbeitsverhältnisse zu drücken. Das aber wird die Folge von Hartz IV sein, wonach bei der kommunalen Beschäftigungsförderung in Zukunft gemeinnützige Zusatzarbeit im Vordergrund steht.

Die PDS sieht die Überlegungen von EABG und Neuer Arbeit der Diakonie zur künftigen Beschäftigungsförderung deshalb ausgesprochen kritisch. Nach einem ersten Konzept, das dem Sozialausschuss vorgelegt wurde, sollen Tausende von Arbeitsgelegenheiten für 1,25 Euro pro Stunde zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder zum Sozialgeld geschaffen werden ? bei Androhung der zwangsweisen Kürzung dieser Leistungen. ABM- und ASS-Stellen beruhten demgegenüber auf vertraglich geregelten, freien Arbeitsverhältnissen in Anlehnung an tarifliche Regelungen.

"Nach der arbeitsmarktpolitischen Bankrotterklärung der Bundesregierung folgt jetzt die kommunale", so Gabriele Giesecke. "Unserer Meinung nach ist es höchste Zeit, einen öffentlichen Beschäftigungssektor auf Grundlage vertraglicher Verhältnissen zu ermöglichen."


 

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