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Pressemitteilung, 28. Mai 2004

Weitere Bosheit der Gesundheits"reform"

Widersprüche gegen Nicht-Übernahme der Pille sinnvoll

Sozialhilfeempfängerinnen, denen das Sozialamt die Übernahme der Kosten für Anti-Baby-Pille und Spirale streicht, sollten dagegen Widerspruch einlegen. Mit diesem Hinweis reagiert die PDS-Ratsgruppe auf die Absicht des Essener Sozialamtes, die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen über 20 Jahren nicht mehr als einmalige Leistung zu übernehmen. Die rechtliche Grundlage für die Kürzung ist das GKV-Modernisierungsgesetz, durch das die Leistungen für Sozialhilfeberechtigte denen der gesetzlichen Krankenkassen gleichgestellt wurden und das Bundessozialhilfegesetz geändert wurde. Die Auslegung der Änderungen ist jedoch strittig. Darauf weisen Beratungsstellen für Sozialhilfe-Berechtigte wie der Verein Tacheles in Wuppertal hin.

"Ob gewollt oder nicht, die Kürzung ist in jedem Fall eine weitere, bisher noch nicht beachtete Bosheit der rot-grün-schwarzen Gesundheits'reform'," so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke. "Sie höhlt das Bedarfsdeckungsprinzip der Sozialhilfe weiter aus. Denn im Regelsatz sind keine Kosten für Verhütungsmittel enthalten. Frauen, die verhüten, werden durch die Kürzung ebenso wie durch Praxisgebühren und Zuzahlung unter das Existenzminimum gedrückt. Trotzdem sollten Sozialhilfeberechtigte die Kürzung nicht einfach hinnehmen."

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen sowie zahlreiche Wohlfahrtsverbände haben scharf gegen die erstmalige direkte Senkung des Regelsatzes seit Einführung der Sozialhilfe vor 40 Jahren protestiert. Die PDS hat bereits im März einen Antrag gegen Praxisgebühren und Zuzahlung in den Rat eingebracht, mit dem Land und Bund aufgefordert werden sollten, die Gesetzeslage ?nachzubessern? oder die Zusatzkosten bei der nächsten Festsetzung des Regelsatzes zu berücksichtigen. Die Ratsmehrheit lehnte ab.

Zu den Praxisgebühren von 10 Euro im Quartal und der Zuzahlung für Medikamente und medizinische Behandlungen, die erst ab 2 % des Regelsatzes im Jahr, also ab 71,04 Euro übernommen werden, kommen durch die Streichung der Verhütungsmittel in drei Monaten noch einmal je nach Produkt 16 bis 29 Euro dazu ? viel Geld bei einem Regelsatz von 297 Euro im Monat.

"Es ist doch abzusehen, dass die Streichung der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für über-20-jährige zu mehr ungewollten Schwangerschaften führt," so Gabriele Giesecke weiter. "Mit den Folgen müssen dann die betroffenen Frauen fertig werden." Die PDS wird das Thema auch in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstag nächster Woche ansprechen.


 

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