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Pressemitteilung, 24. Mai 2004

Lohndumping kann man nicht aussitzen

Vorstöße im Bauausschuss fruchtlos - PDS bringt Thema in den Rat

Die PDS-Ratsgruppe will, dass bei Bauvorhaben, die mit städtischen Geldern gefördert werden, in Zukunft die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Mindeststandards sichergestellt wird. Da mehrere Vorstöße in dieser Richtung im Bauausschuss fruchtlos blieben, hat sie einen entsprechenden Antrag für die kommende Ratssitzung am 26.5.2004 vorgelegt.

Anlass für die Anträge der PDS im Bauausschuss waren die Erfahrungen auf der Saalbau-Baustelle. Die Essener IG Bau hat seit Oktober 2003 etliche Verstöße gegen die Mindestlohnregelungen auf dem Bau aufgedeckt. So wurden Bauarbeiter mit Stundenlöhnen von 4,90 Euro statt dem tariflichen Mindestlohn von 12,45 Euro für Facharbeiter bzw. 10,36 Euro für Hilfskräfte abgespeist. Darüber hinaus wurden Löhne über Monate nicht ausgezahlt, wodurch Lohnrückstände bis zu mehreren Hunderttausend Euro anfielen.

Die PDS-Ratsgruppe hat noch im Oktober 2003 Oberbürgermeister Dr. Reiniger um Aufklärung gebeten. Als Antwort kam Monate später eine Stellungnahme, nach der die Stadt auf Grund der Vertragslage mit dem Generalunternehmer Wayss & Freitag nichts machen kann. Eine schriftliche Stellungnahme des Baudezernats zu dieser Vertragslage steht immer noch aus, obwohl sie im Bauausschuss zugesagt wurde.

Rechtlich könnte die Stadt Essen auch ihre Verträge mit Dritten als Bauträger so gestalten, dass sie Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen hat. Um das in Zukunft sicherzustellen, will die PDS eine Positionierung des Rates erreichen.

"Wir halten es für kein Kavaliersdelikt, wenn irgendwelche teilweise dubiosen Firmen die Situation von Bauarbeitern aus Ost- und Südosteuropa ausnutzen und sie zu Dumpinglöhnen beschäftigen," so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke. "Wir sehen erst recht nicht ein, dass die Stadtspitze ausgerechnet bei ,Leuchtturmprojekten' wie der Philharmonie im Saalbau nicht darauf achtet, dass diejenigen, die die Gebäude bauen bzw. umbauen, anständig behandelt werden. Es gibt keinen Grund, es zuzulassen, dass Firmen bei öffentlichen Aufträgen Extraprofite einstreichen, weil sie gesetzliche und tarifliche Mindestbedingungen missachten."


 

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