PDS Logo  

Pressemitteilung

Kontaktadressen ...
  E-Mail Büro
Hauptseite StadtRotInfo Nr. 26
November 2003
Forum

Briefformular

Pressemitteilung, 30. Januar 2003

Höhere Kleiderpauschale bei Sozialhilfe unabdingbar

Verbrauchsstatistik für Niedrigeinkommen Orientierungsgröße

Sitzung des Sozialausschusses am 6. Februar 2003
Antrag: Erhöhung der Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger/innen

Sehr geehrter Herr Kersting,

die PDS-Gruppe bittet Sie, in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses unter dem TOP Bekleidungspauschale folgenden Antrag zu behandeln:

Auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens der Verbraucherzentrale NRW wird die Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger/innen auf folgende Sätze erhöht:

  • Frauen ab 14 Jahren   365 €,
  • Männer ab 14 Jahren   255 €,
  • Kinder bis 14 Jahren   250 € im Jahr.

Begründung: Das Bundessozialhilfegesetz geht davon aus, dass die Sozialhilfe den Bedarf decken soll und Hilfeempfänger/innen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll. Bei der Festlegung von Pauschalen sind deshalb Vergleichsmaßstäbe notwendig. Das Gutachten der Verbraucherzentrale geht in Übereinstimmung mit anderen Quellen davon aus, dass die Ausgaben von Haushalten mit niedrigen Einkommen ein richtiger Vergleichsmaßstab für eine Pauschalierung von Ausgaben sind. Diese Auffassung ist Grundlage der hier vorgeschlagenen Sätze.

Da bei der Pauschalierung eine Einzelbeantragung möglich bleiben soll, ist eine gewisse Unterschreitung der statistisch erfaßten Ausgaben möglich. Deshalb liegen die beantragten Sätze um etwa 15 % unter den in der EVS erfaßten Ausgaben von Haushalten mit niedrigem Einkommen für Bekleidung. Diese Größenordnung wird auch von Fachleuten noch für vertretbar gehalten.

Die Vorschläge sind dennoch höher, als die des Gutachtens. Das Gutachten kommt zu seinen niedrigeren Vorschlägen, indem es nach der Dartstellung der Ergebnisse der EVS ohne Begründung und ohne kritische Würdigung auf die Essener Richtlinien für die Bekleidungspauschale als Grundlage einer Preiserhebung im Essener Einzelhandel umschwenkt.

Diesem Schwenk kann nicht gefolgt werden. Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Essener Richtlinien und den Ergebnissen der Untersuchung der EVS bestehen. So sind die Ausgaben von Frauen für Bekleidung nach allen vorliegenden Untersuchungen deutlich höher, als die von Männern. Bei der Preisuntersuchung auf Grundlage der Essener Richtlinien kommt jedoch das Gegenteil heraus. Die Vorgaben der Essener Richtlinie entsprechen also nicht dem tatsächlichen Ausgabeverhalten. Sie können nicht Maßstab für die Festlegung der Bekleidungspauschale sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Giesecke
(Sprecherin der PDS-Gruppe)
Wolfgang Freye
(Sachk. Einwohner im Sozialausschuss)

In einem Antrag für die nächste Sitzung des Sozialausschusses fordert die PDS-Gruppe im Rat eine Erhöhung der Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger/innen auf 365 € im Jahr für Frauen und 255 € für Männer. Diese Pauschalen sollen ab 14 Jahren gelten, also auch für Heranwachsende. Für Kinder unter 14 Jahren soll es 250 € geben. Diese Vorschläge orientieren sich an den Ausgaben von Haushalten mit niedrigen Einkommen nach der Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS), wie sie in dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten der Verbraucherzentrale dargestellt werden, bleiben jedoch rund 15 % darunter.

"Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geht vom Prinzip der Bedarfsdeckung aus," erläutert Wolfgang Freye, PDS-Vertreter im Sozialausschuss. "Weil der Bedarf individuell verschieden ist, ist jede Pauschalierung problematisch. Wenn man aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung trotzdem pauschalieren will, müsste man sich nach vorherrschender Auffassung von Fachleuten an den Ausgaben unterer Einkommensgruppen orientieren, wobei nicht allzu hohe Abschläge hinzunehmen sind. Diese Kriterien erfüllt unser Vorschlag."

Für absurd hält die PDS-Gruppe nach wie vor die Auffassung der Verwaltung, die trotz des Gutachtens eine Erhöhung der 2001 auf 230 € gekürzten Bekleidungspauschale ablehnt. Der Antrag der SPD, die alte Pauschale wiedereinzuführen, ist nicht für ausreichend, weil schon die alte Pauschalierung nach den Vergleichsmaßstäben zu niedrig war. Auch Überlegungen von CDU und B. 90/Grüne, die Pauschale anzuheben, gleichzeitig aber andere Ausgaben mit einzubeziehen, sind keine angemessene Antwort auf das Problem, dass die Bekleidungspauschale nach dem vorliegenden Gutachten deutlich zu niedrig ist.

Auch das Gutachten geht von den Ausgaben unterer Einkommensgruppen nach der EVS als Vergleichsmaßstab aus. Danach brauchten Frauen 1998 einschließlich Schuhen 428 € für Bekleidung, Männer 299 € und Kinder (ohne Differenzierung der Altersgrenze) 372 €. Anschließend schwenkt das Gutachten jedoch auf die völlig unkritisch übernommenen Richtlinien des Essener Sozialamtes um und akzeptiert diese als Grundlage für eine Preiserhebung im Essener Einzelhandel, die dann zu einem niedrigeren Erhöhungsvorschlag führt. Die Essener Richtlinien stehen in deutlichem Gegensatz zur EVS und zu allen anderen Erhebungen, wenn sie z.B. davon ausgehen, dass Frauen niedrigere Ausgaben für Bekleidung haben, als Männer.

"Sozialhilfeempfänger/innen dürfen nicht immer wieder als Versuchsobjekt für Kürzungen missbraucht werden," so Wolfgang Freye weiter. "Auch das Argument, dass eine Erhöhung der Pauschale Geld kostet, kann angesichts der Vorgaben des BSHG nicht zählen. Maßstab für die Sozialhilfe ist der Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben." Der Vorschlag der PDS entspricht im übrigen den Empfehlungen des Deutschen Vereins von 1992, die z.B. in Frankfurt bis heute umgesetzt werden.


 

Pressemitteilungen

Ratsleute


x
Ansprechpartner