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Pressemitteilung, 24. Oktober 2002

Aufenthaltsstatus für Migrant/innen verbessern

PDS-Ratsantrag zielt auf verstärkte Information der Betroffenen

Die PDS stellt zur nächsten Ratssitzung einen Antrag zur Verbesserung des Aufenthaltsstatus von Migrant/innen. Darin wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob und wie in Essen lebende Migrant/innen gezielt darauf aufmerksam gemacht werden können, dass es für sie sinnvoll sein kann, vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Aufenthaltsberechtigung zu beantragen. Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung und der Ausländerbeirat sollen über die Ergebnisse der Prüfung unterrichtet werden.

Nach dem Zuwanderungsgesetz, dass am 1.1.2003 in Kraft tritt, gibt es für hier lebende Migrant/innen nur noch zwei Aufenthaltstitel, die befristete Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthaltsstatus). Nur wer bisher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung hat, bekommt eine Niederlassungserlaubnis. Einen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat nach derzeitigem Recht jede/r, der fünf Jahre im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist, eine Arbeitsberechtigung besitzt, sich auf einfache Art mündlich in deutsch verständigen kann und über ausreichend Wohnraum verfügt.

"Zum Teil haben Menschen, die seit langem hier leben, nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis, obwohl sie die Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erfüllen," so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke. "Hier ist schnelles Handeln angesagt und ein Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Denn nur wer am 1.1.2003 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung hat, bekommt automatisch das Niederlassungsrecht. Für alle anderen wird es schwieriger, einen Daueraufenthaltsstatus zu bekommen."

Auch andere Voraussetzungen für einen Daueraufenthaltsstatus werden verschärft. So werden ab dem 1.1.2002 schriftliche Deutschkenntnisse verlangt. Das kann zu einer größeren Hürde werden.

Die PDS will mit ihrem Antrag auch entsprechende Aktivitäten des Ausländerbeirates unterstützen. Dieser hat sich bereits mit der Problematik befaßt und versucht ebenfalls, die Betroffenen und eine breitere Öffentlichkeit zu informieren. So z.B. mit einer Veranstaltung des Gesprächsforums Zuwanderung am 4.11.2002 im Haus der Kirche.

Durch eine gezielte Beratung der Betroffenen könnte die Ausländerbehörde auch ihre Arbeitsbelastung durch die Umstellung vom alten Ausländerrecht auf das neue Zuwanderungsgesetz vermindern.


 

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