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STADTROTINFO
NR. 11,März 2002
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PDS begrüsst
Beschränkungen für UMTS

Maßnahmen so jedoch noch nicht ausreichend

Nach längerer Diskussion hat die Verwaltung im Gesundheits- und im Planungsausschuss einen Kriterienkatalog zu den gesundheitlichen und rechtlichen Aspekten für Mobilfunkanlagen in Essen vorgelegt. Desweiteren sollen alle bestehenden Mobilfunk- und UMTS-Anlagen auf städtischen Gebäuden in Essen in einer Karte erfasst werden. Beides geht auf einen Antrag vom August 2001 zurück, in dem die PDS als erste Partei die UMTS-Gefahren im Rat thematisiert hat.

Der vorliegende Kriterienkatalog schöpft die kommunalen Möglichkeiten jedoch nicht aus. Obwohl Konsens besteht, im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen keine Mobilfunk- und UMTS-Anlagen zu bauen, soll dies z.B. bei Schulen, die eine UMTS-Anlage wollen, unter bestimmten Bedingungen doch möglich sein. Dagegen hat sich auch der Schulausschuss ausgesprochen. Wenn gesundheitliche Gefahren zu befürchten sind, darf niemand in sensiblen Bereichen Sende-Anlagen aufstellen, auch wenn der Mietzins lockt.

Auch die Kartographierung der bestehenden Mobilfunk-Standorte auf städtischen Gebäuden und der UMTS-Standorte bleibt nur begrenzt nutzbar, solange nicht auch private Standorte erfasst werden. Dies ist in einem zweiten Schritt geplant, aber auch unbedingt und möglichst schnell notwendig, wenn die Karte genutzt werden soll, um tatsächliche Gefährdungs-Ballungen herauszufinden und die gesamte Bandbreite des Funk-Elektro-Smogs in die soziale Vorsorge einzubeziehen. Zu diesem Zweck müssen auch Sendeleistungen und Abstrahlrichtungen sowie „normale“ Funkstationen, wie sie von Polizei und Feuerwehr genutzt werden, miterfasst werden.

Das Problem dabei ist, dass die Grenzwerte sehr hoch liegen. Deshalb hat die PDS schon im letzten Jahr vorgeschlagen, die Abstrahl-Standortwerte auch mit den erheblich niedrigeren „Schweizer Versorgungswerten“ abzugleichen. (wof)


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Letzte Änderung: 07.04.2002 - os
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