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STADTROTINFO
NR. 10,September 2001
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Bekleidungspauschale: CDU-Mehrheit zieht durch

38.000 Sozialhilfeempfänger als Experimentierfeld für Kürzungen?

Die Kürzung der Bekleidungspauschale für Sozialhilfeempfänger/innen war erneut Thema im Sozialausschuß. Im Zuge der Verabschiedung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde sie mit den Stimmen von CDU, FDP und REP von 520 DM auf 450 DM gekürzt. Inzwischen haben etliche Sozialhilfeempfänger dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt. In einem Schreiben an die Betroffenen hatte das Sozialamt als Grund für die Kürzung nämlich ausdrücklich Haushaltsersparnis angeführt. Kürzungen aus solchen Gründen sind jedoch rechtswidrig, da es sich bei den Bekleidungskosten um eine Pflichtaufgabe nach dem Bundessozialhilfegesetz handelt.


Für Kinder im Sozialhilfebezug rechnet der Deutsche Verein einen Bekleidungsbedarf von über 800 DM im Jahr.

B. 90/Grüne und SPD beantragten daraufhin im Sozialausschuß die Rücknahme der Kürzung. Die PDS unterstützte den Antrag. Das Ergebnis: Die CDU zog durch und nutzte ihre Mehrheit rücksichtslos aus. Wirkliche Argumente hatte sie nicht anzuführen, stattdessen lenkte sie mit formalen Kritiken am Stil der Auseinandersetzung vom Thema ab. FDP und REP waren wie üblich gleich auf Tauchstation gegangen.

Auch Sozialdezernentin Gudrun Hock geriet in die Kritik. Obwohl ihr vorgehalten wurde, dass der Deutsche Verein eine jährliche Bekleidungspauschale von 720 DM für Frauen und 660 DM für Männer für notwendig hält, ist es für Frau Hock nicht erwiesen, ob die 450 DM reichen oder nicht. Wohlgemerkt: Es geht um Jahresbeträge! Die Kostüme mancher Teilnehmerinnen der Sozialausschusssitzung dürften dafür nicht zu haben sein. Immerhin stellte Frau Hock mit ihrer Aussage auch eine Umfrage der Verwaltung in Frage, auf die der Leiter des Sozialamtes, Herr Michalski, gegenüber dem Gericht und auch öffentlich verwiesen hatte. Diese Umfrage, von Sozialamtsmitarbeitern selbst durchgeführt, habe angeblich ergeben, dass 450 DM ausreichen. Wie sich später herausstellte, ist diese Umfrage allerdings fünf Jahre alt. Die Sozialdezernentin will die Kürzungs-Entscheidung jedoch erst nach einem Jahr überprüfen - wobei es offensichtlich auch um die Frage geht, auf welchen Widerstand die Kürzung unter den Sozialhilfeempfängern stößt. Damit werden die 38.000 Sozialhilfeempfänger in Essen zum Experimentierfeld für Haushaltskürzungen.

Rechtsmittel einlegen - Einzelanträge stellen

Die PDS-Gruppe rät den Betroffenen, die dies noch nicht getan haben, gegen die Kürzung der Bekleidungspauschale Rechtsmittel einzulegen. Sie ist dabei gerne behilflich. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass alle Betroffenen das Recht haben, bei Bedarf Einzelanträge auf Bekleidungsstücke zu stellen. Dies gilt auch, wenn die Bekleidungspauschale im laufenden Jahr bereits ausgezahlt wurde. In diesem Fall müssten allerdings Belege vorgelegt werden, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Pauschale bereits ausgeschöpft ist.

Das Recht, Einzelanträge zu stellen, wurde auch von der Verwaltungsspitze bestätigt. Es ergibt sich daraus, dass der Bezug von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz an den Bedarf gebunden ist. Da der Bedarf z.B. an Bekleidung individuell unterschiedlich ist, ist im übrigen jede Pauschalierungspraxis sachlich und rechtlich fragwürdig. Die beste Lösung wäre deshalb die Abschaffung der Bekleidungspauschale, die in Essen erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde.

Wolfgang Freye

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Letzte Änderung: 07.04.2002 - os
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