Ratsgruppe Essen


 

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STADTROTINFO
NR. 5, DEZEMBER 2000
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Aus den Bezirksvertretungen / Aus den Ratsausschüssen

Baumschutzsatzung:

In Zukunft nur noch Baumruine?

Seit etlichen Jahren hat sich in Essen, wie in anderen Städten auch, eine Baumschutzsatzung bewährt. Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, egal ob in öffentlicher oder privater Hand, sind so vor der Willkür des Besitzers weitgehend geschützt. Fällungen können nur nach eingehender Prüfung durch die zuständige Behörde genehmigt werden, in der Regel unter Auflage einer angemessenen Ersatzpflanzung.

Aber wer braucht schon Bäume in der Stadt, dachte sich wohl die CDU-Ratsfraktion und forderte unlängst schlicht die Abschaffung der Baumschutzsatzung. Die FDP verweigerte hierzu zwar ihre Zustimmung und trug somit zunächst zur "Rettung" der Satzung bei. Auf ihren Antrag hin ist die Verwaltung nunmehr jedoch damit beschäftigt, einen Änderungsentwurf zu erstellen, der dem Rat Anfang 2001 zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Er würde in zahlreichen Fällen die Rodung von Bäumen erleichtern. Auf der letzten Ratssitzung schob die FDP schließlich noch einen Antrag nach, der zunächst an den Ausschuß für Gesundheit und Umwelt verwiesen wurde: Einen detaillierten, haarsträubenden Katalog von Kriterien zur Ergänzung der neuen Baumschutzsatzung, der in enger Tuchfühlung mit der Holzfällerlobby entstanden sein könnte.

Unter anderem sieht der FDP-Vorschlag vor, daß neben Weiden und Pappeln alle Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 80 cm (bisher: 60 cm) aus der Baumschutzsatzung herausfallen. Doch mehr noch: Alle Bäume, die näher an einem Gebäude stehen, als sie hoch sind, sollen nicht mehr durch die Satzung geschützt sein (d.h. ein 20 m hoher Baum genießt nur noch Schutz, wenn er von allen benachbarten Gebäuden mindestens 20 m entfernt ist!). Weite Bereiche Essens ließen sich mit diesem FDP-Kriterium nahezu komplett "entlauben". Zwar hätte jeder zur Fällung vorgesehene Baum noch eine Gnadenfrist von vier Wochen, in der die Verwaltung Widerspruch einlegen kann. Ein solcher Widerspruch hätte jedoch nur Aussicht auf Erfolg, wenn es sich um einen wahren Methusalem von Baum oder z.B. eine besonders seltene Art handelt.

Eine bequeme Lösung also: Man kann sich der Öffentlichkeit als Retter der Baumschutzsatzung präsentieren und sie gleichzeitig unter dem Deckmantel der Bürgerfreundlichkeit (freundlich gegenüber den Bürgern, die gerade einen Großbaum loswerden wollen) derart aushöhlen, daß sie keinen nennenswerten Schutz mehr darstellt.

Jörg Finkeldey

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Letzte Änderung: 07.04.2002 - os
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