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STADTROTINFO
NR. 13,Mai 2002
Stadtrotinfo
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Impfzwang durch die Hintertür

Stadt Essen besonders restriktiv in punkto Kindergartenbesuch

Nach mehrfache Anfrage der PDS, hat die Verwaltung in der Sitzung des Umwelt- und Gesundheitsausschusses vom 21.5.2002 eine Vorlage zum Thema Ausschluss von nicht geimpften Kindern aus Gemeinschaftseinrichtungen eingebracht. Seit Änderung des Infektionsschutzgesetzes(Anfang 2001) haben die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen die Anweisung erhalten, gesunde, nicht gegen Masern und Mumps geimpfte Kinder bei Auftreten einer dieser Erkrankungen vom Besuch der Einrichtung auszuschließen, und zwar für die Dauer von bis zu 21 Tagen. Dies kommt einer Einführung der Impfpflicht durch die Hintertür gleich.

Die Impfung gegen Masern und Mumps ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nach Ansicht der Stadtverwaltung sind gesunde, nicht geimpfte Kinder "Ansteckungsverdächtige". Der Ausschluss dieser Kinder bedeutet gerade im Essener Norden, wo ca. 20 % der Kinder nicht geimpft sind, dass die Kinder in völlig ungesicherte Betreuungsverhältnisse entlassen werden. Dabei brauchen gerade die Kinder aus sozial schwierigen Gebieten Betreuung, da die so genannten "Kinderkranktage" eben nur für kranke Kinder vorgesehen sind.

Den Ausschluss können und wollen auch viele Erzieher nicht verantworten. Zudem sind andere Gesundheitsämter wie Oberhausen, Duisburg, Aachen und nicht zuletzt Köln, dessen Leiter Herr Dr. Leidl Mitglied der ständigen Impfkommission ist, anderer Ansicht, was die Auslegung des Infektionsschutzgesetzes angeht. So ist der Leiter des Kölner Gesundheitsamtes der Auffassung, dass das Gesetz keine Grundlage für einen regelhaften Ausschluss nicht geimpfter Kinder bietet.

Zusätzlich ergibt sich das Problem der "Impfversager", immerhin je nach Studienlage 5-30 % der geimpften Kinder, die man nur durch entsprechende Blutuntersuchungen bestimmen kann.

So lassen sich Szenarien entwickeln, die halb leere Kindergärten zur Folge haben, evtl. mehrfach im Jahr. Die Kosten bleiben natürlich wieder auf den Eltern sitzen, die unbezahlten Urlaub nehmen müssen, um ihre gesunden Kinder betreuen zu können, von den Beiträgen für die Einrichtungen, die naturgemäß weitergezahlt werden müssen, mal ganz abgesehen. Darüber hinaus kann sich jede Mutter und jeder Vater kleiner Kinder vorstellen, dass es zu Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen wird.

(Margot Hellwig)

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Letzte Änderung: 09.08.2002 - os
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