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15. Februar 2002
PDS begrüsst Beschränkungen für UMTS-Anlagen Kriterienkatalog und Kartographierung reichen so jedoch noch nicht |
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Pressemitteilung Essen, 18. Februar 2002
Die PDS-Gruppe im Rat begrüßt den Kriterienkatalog der Verwaltung zu den gesundheitlichen und rechtlichen Aspekten für Mobilfunkanlagen in Essen und die Absicht, eine Karte aller bestehenden Mobilfunksendeanlagen auf städtischen Gebäuden in Essen zu erstellen. Beides geht auf einen Antrag der PDS vom August 2001 zurück, der an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Der vorliegende Katalog schöpft die kommunalen Möglichkeiten jedoch nicht aus. Obwohl Konsens besteht, im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen keine Mobilfunk- und UMTS-Anlagen zu bauen, soll dies z.B. bei Schulen, die eine UMTS-Anlage wollen, unter bestimmten Bedingungen doch möglich sein. Dagegen hat sich inzwischen auch der Schulausschuss ausgesprochen. Wenn gesundheitliche Gefahren zu befürchten sind, darf niemand in sensiblen Bereichen Sende-Anlagen aufstellen, auch wenn der Mietzins lockt. Auch die Kartographierung der bestehenden Mobilfunk-Standorte auf städtischen Gebäuden und der UMTS-Standorte bleibt nur begrenzt nutzbar, solange nicht auch private Standorte erfasst werden. Dies ist in einem zweiten Schritt geplant, aber auch unbedingt und möglichst schnell notwendig, wenn die Karte genutzt werden soll, um tatsächliche Gefährdungs-Ballungen herauszufinden und die gesamte Bandbreite des Funk-Elektro-Smogs in die soziale Vorsorge einzubeziehen. Zu diesem Zweck müssen auch Sendeleistungen und Abstrahlrichtungen sowie "normale" Funkstationen, wie sie von Polizei und Feuerwehr genutzt werden, miterfasst werden.
Das Problem dabei ist, dass die Grenzwerte sehr hoch liegen. Deshalb hat die PDS schon im letzten Jahr vorgeschlagen, die Abstrahl-Standortwerte auch mit den erheblich niedrigeren "Schweizer Versorgungswerten" abzugleichen. Gleichzeitig wünscht sie eine gründlichere Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten, auf privat installierte Sendeanlagen gegebenenfalls mit Hilfe des Baurechts Einfluss zu nehmen. Die Rechtssprechung hierzu ist derzeit im Fluss.
Des weiteren sollte die Übersicht leichter öffentlich zugänglich sein, als nur durch Einsicht bei der Immobilienwirtschaft. Angesichts des nicht abschließend einschätzbaren Gefährdungspotentials hat die Stadt eine Verpflichtung gegenüber "ihren" Einwohner/innen, sich jederzeit über ihre persönliche Situation informieren zu können.