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16. Januar 2002
Fragenkatalog für die Ratssitzung zum TOP US-Leasing.
Übersicht

Sitzung des Stadtrates am 23.01.2002

TOP Durchführung eines US-Leasing-Geschäftes: Grundsatzbeschluss

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit dem anstehenden US-Leasing-Geschäft "Schieneninfrastruktur" sowie dem im Dezember 2001 abgeschlossenen US-Leasing-Geschäft mit der Messe bittet Sie die PDS-Gruppe um ergänzende Auskünfte. Ein Fragenkatalog der PDS-Gruppe zum Messe-Leasing wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Weil u.a. am 25.6.01 beantwortet. Dabei blieben einige Fragen offen, die sicher heute mit beantwortet werden können:


  1. Mit welchem Trust (Name, Adresse, Gesellschafter, Verwalter) ist das Messe-Leasing-Geschäft abgewickelt worden? Welcher Investor (Name, Adresse, Gesellschafter) steht hinter dem Geschäft? Sind die Aussagen zum US-Recht von amerikanischen Anwälten bestätigt worden? Liegen diese Bestätigungen der Stadt vor? Mit welchem Trust (Name, Adresse usw.) soll das jetzige Geschäft abgewickelt werden?

  2. Liegen schriftliche Stellungnahmen der Kommunalaussicht und des Finanzamtes zum Messe-Geschäft vor? Welchen Inhalt haben sie?

  3. Wird die Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und der Finanzverwaltung auch in diesem Fall schriftlich erfolgen?

  4. "Die unternehmerische Gestaltungsfreiheit wird in erforderlichem Umfang erhalten bleiben" ist eine Aussage vom 25.6.01. Welche Einschränkungen der Gestaltungsfreiheit gibt es?

  5. Welche dinglichen Sicherheiten wurden vereinbart? Werden sie in das Grundbuch eingetragen?

  6. Wie ist gewährleistet, daß die Stadt Essen bzw. die EVAG die Schieneninfrastruktur eigenständig weiter entwickeln kann? Können weiterhin Schienenanlagen in eigener Verantwortung stillgelegt werden? Gibt es vereinbarte Standards in technischer oder anderer Hinsicht, die eingehalten werden müssen?

  7. Welche genauen und konkreten Kündigungsgründe und -prozeduren wurden vereinbart? Welcher Gerichtsstand und welches Recht gelten im Konfliktfall?

  8. Welche Schadensersatzansprüche hat der US-Trust bei Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen durch die Essener Seite?

  9. Die EVAG ist in einem Verbund mit der EVV. Wie wirkt sich das Leasing-Geschäft auf die wirtschaftliche und steuerliche Konstruktion der EVV aus? Wie wird der städtische Haushalt dadurch berührt?

  10. Nach US-Recht findet bei den Leasing-Verträgen eine Eigentumsübertragung statt. Ist dieses Eigentum ins Grundbuch eingetragen oder gibt es Grundbuchbestellungsurkunden beim Messe-Geschäft? Sind beim aktuellen Leasing-Geschäft solche Grundbuchbestellungurkunden im Gespräch?

  11. Die US-Steuerbehörde IRS gab am 11.3.1999 eine Verfügung heraus, Revenue Ruling 99/14. Darin wird solchen Leasing-Verträgen die steuerliche Anerkennung entzogen. Lt. Antwort vom 25.6.01 trägt das Risiko "insbesondere" der Investor. Welches Risiko beim Messegeschäft trägt die Stadt Essen? Wie ist die Risikoabschätzung für das jetzt geplante Geschäft?

  12. Wie hoch schätzen Sie das Risiko für den Fall ein, dass eine zukünftige US-Regierung nach Recht und Gesetz verfährt und die von ihr selbst als Scheingeschäfte bezeichneten "Cross Border Leasing Verträge" mit europäischen Kommunen steuerlich nicht mehr anerkennt?

  13. Wieso hat die Stadt Essen nicht - wie es üblich ist - eine Pressemitteilung aus Anlass des Abschlusses der Messetransaktion veröffentlicht? Hat der US-Investor sich diese Verschwiegenheit ausbedungen? Wenn ja, aus welchem Grund?

  14. Nach der Stellungnahme vom 25.6.01 möchte die US-Seite "gerne vermeiden ..., dass in öffentlichkeitswirksamer Weise Schlagworte produziert werden, die der exakten Ausgestaltung der Verträge nicht gerecht werden und die steuerliche Position in Amerika erschweren." Wieso können "Schlagworte" die steuerliche Position in den USA erschweren? Worin besteht die Erschwernis? Welche Behauptungen würden, falls sie bekannt werden, zu Problemen in den USA führen? Wie kann man ein Milliardengeschäft mit kalkulierbaren Risiken abschließen, wenn bereits "Schlagworte" genügen, um die Transaktion zu belasten?

  15. Entstehen die Belastungen durch Schlagworte nicht in erster Linie durch die Geheimhaltung der genauen Vertragsbedingungen? Geht es z.B. um die Tatsache, dass die bereits jetzt stillschweigend vereinbarte Rückkauf- bzw. Beendigungsoption nach spätestens 32 Jahren dem US-Finanzamt verschwiegen werden muss, damit nicht die Fiktion der Eigentumsübertragung zerstört wird, da diese an der Laufzeit von 99 Jahren hängt?
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Giesecke, Sprecherin

Letzte Änderung: 17.01.2002 - nn
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