![]() |
Kontaktadressen ... |
E-Mail Büro E-Mail an Webmaster |
| PDS-Kreisverband Essen: www.pds-essen.de |
|
NRZ 07.06.2001
Gen-Tests an Flüchtlingen rechtswidrigDie Datenschützer des Landes kritisieren die Essener Ermittlungs-Praxis.Die Datenschutz-Behörde des Landes NRW hält genetische Fingerabdrücke zur Ermittlung der Herkunft von Flüchtlingen für rechtswidrig. Diese Auffassung vertrat Dr. Dieter Deiseroth vom Büro der Datenschutzbeauftragten am Dienstag auf einer Podiumsdiskussion in der Volkshochschule zum Thema "Flüchtlingspolitik in Essen." Wie die NRZ berichtete, hatte die Staatsanwaltschaft Essen bei rund 40 Menschen Speichelproben entnehmen lassen, weil die Ausländerbehörde Zweifel an der Herkunft von libanesischen Flüchtlingen hat. Deiseroth kritisierte diese Praxis, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte, scharf: "Es erschließt sich uns nicht, wie man mit molekulargenetischen Untersuchungen Nationalitäten nachweisen kann." Ähnlichkeiten im Erbgut sagten nichts darüber aus, aus welchem Land die Menschen kamen, die sich seit etwa einem Jahr dem Generalverdacht ausgesetzt sehen, durch falsche oder fehlende Angaben ihre Identität verschleiert zu haben. Diese angeblichen "massenhaften Verstöße gegen das Ausländerrecht" waren für Ordnungsdezernent Ludger Hinsen Grund, vor fast genau einem Jahr von einem "riesigen Asylskandal" und einem "Millionenschaden" durch angeblichen Sozialhilfebetrug zu sprechen. Um diese bis heute juristisch nicht bestätigten Vorwürfe untermauern zu können, hatte die Ausländerbehörde unter anderem die Speichelproben bei mutmaßlichen "Schein-Libanesen" angeregt. Auf anschließende Anträge der Staatsanwaltschaft erließen Essener Amtsrichter die dazu notwendigen Beschlüsse, die nach Meinung der Datenschützer nicht den jüngst vom Bundesverfassungsgericht erlassenen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Eingriff in die GrundrechteDa die Gerichts-Erlasse für Gentests und Hausdurchsuchungen "einen Eingriff ins Grundrecht der Selbstbestimmung" bedeuten, müssen sie sowohl eine detailreiche, einzelfallbezogene Begründung enthalten, als auch eine Beweisrelevanz darlegen. Gegen diese Vorschriften hat die Staatsanwaltschaft in ihren Anträgen und das Amtsgericht in seinen Beschlüssen, "die im Wesentlichen nur den Gesetzestext wiedergeben", gleichermaßen verstoßen, stellte die Düsseldorfer Behörde fest. Das Vorgehen des Essener Ausländeramtes hingegen sei datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Jedoch stellte Deiseroth klar, dass die Behörde in den inkriminierten Fällen "tätig werden konnte, sie musste es aber nicht". In der kommenden Woche wollen die Datenschützer weitere Details ihrer monatelangen Überprüfungen veröffentlichen. Die Ergebnisse werden dem Düsseldorfer Landtag zur Verfügung gestellt. Ob die Essener Vorgänge einen Fall für den Justizminister werden könnten, ist noch offen. Betroffene sollen Rechtsmittel einlegenDen von der zweifelhaften Ermittlungspraxis betroffenen Menschen empfahl Dieter Deiseroth schon jetzt, Rechtsmittel einzulegen. "Das werden sie auch tun", kündigte Rechtsanwalt Eberhard Haberkern an, der viele der Essener Flüchtlinge vertritt und von einer "gnadenlosen Verfolgung durch das hinterwäldlerische Ausländeramt spricht, die sogar Neugeborene betrifft." Ordnungsdezernent Ludger Hinsen verteidigte sein umstrittenes Vorgehen am Dienstag einmal mehr und widersprach dem Vertreter der Landesbehörde. Speicheltests und auch Hausdurchsuchungen sind seiner Meinung nach notwendig, um die wahre Herkunft der Menschen zu klären, die sich als Bürgerkriegsflüchtlinge ausgegeben haben. Zum Teil leben sie seit über 20 Jahren in Essen. Professor Michael Krummacher von der Fachhochschule Bochum forderte die Essener Stadtverwaltung auf, ihre auch von den Datenschützern dargestellten Handlungsspielräume "im Sinne der Menschen zu nutzen". Die Kommunalpolitik könne ihre Beitrag dazu leisten, in Land und Bund ein Bleiberecht für die Flüchtlinge einzufordern. Das öffentliche Vorgehen Ludger Hinsens "grenzt stark an ideologische Brandstiftung" und sei der Prüfstein für die bundesweit beachteten und vom Rat beschlossenen Integrationsbemühungen der Stadt Essen (die NRZ berichtete). Es gebe nur zwei Möglichkeiten: Die Menschen pauschal zu dulden oder pauschal zu kriminalisieren.
|
|
5. Juni 2001, 19.00 Uhr Volkshochschule Essen, Hollestr. 75 / Essen Kontrovers: "Liberales Konzept - engstirnige Praxis" |