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Essen, 19. Dezember 2001
Bürgerbegehren vor den Kopf gestoßen: Neue Grüne Politik: Ein klein bisschen Soziales und viel Prestigeprojekt |
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Der Kompromiss zum Saalbau ist für die CDU wichtig gewesen. Es ist ein Irrtum, wenn der grüne Fraktionssprecher Mehrdad Mostofizadeh meint, sie hätte das nicht nötig gehabt. Denn CDU und FDP stehen in der öffentlichen Kritik auch der Vertreter des Bürgerbegehrens zum Saalbau. Die soll nun aufgefangen werden, indem die politischen Parteien, die das Bürgerbegehren Ende 1998 unterstützt haben, den Schulterschluß üben.
In dem Kompromiss nehmen CDU und FDP zwar einige der schlimmsten Kürzungen im sozialen Bereich zurück. Aber die "soziale Schieflage" des Haushaltes ist damit nicht wirklich korrigiert. Der Anteil für Oper, Theater und Ballett steigt weiter, deutlich über den Zuschuss für die TUP von rund 65 Mio. DM jährlich hinaus.
Für die Grünen ist die Kehrwende denn auch größer. Da kommt einem doch glatt die Schlagersängerin Nicole in den Kopf. Auf Bundesebene haben die Grünen den Anspruch der Gewaltfreiheit zugunsten des Schlagers "Ein bisschen Frieden ..." eingeschmolzen. In Essen heißt die Losung jetzt "Ein bisschen sozial ..." Bundesweit ist das bisschen Frieden mit Bomben durchsetzt, in Essen das bisschen sozial mit Tretminen und Falschspielerei. Ob sich die falsche Ampel Schwarz-Gelb-Grün so bewährt, ist fraglich.
Sicherlich ist die Wiedereinführung der kostenlosen Schulmilch zu begrüßen. Obwohl es um ganze 693.000 DM im Jahr geht, die laut Haushaltskonsolidierungskonzept eingespart werden sollen - das ist nicht viel mehr als ein halbes Prozent der Saalbau-Bausumme - soll sie jedoch nur für die Grund- und Sonderschulen wiedereingeführt werden. Außerdem sollen Sponsoren gefunden werden. Da ist die Nachbarstadt Mülheim mit CDU-Mehrheit weiter. Dort ist nämlich schon länger die Mülheimer Tafel an einem Schulfrühstück beteiligt.
Wenn für die Schule von 8 bis 1 höhere Freibeträge angekündigt werden, so ist auch hier klar: Gebührenfreiheit, wie vor den Kürzungen, ist keinesfalls beabsichtigt. Es geht wieder nur um "ein bisschen mehr Gebührenfreihheit". Da CDU; FDP und Grüne ganz vage von einer Gebührenfreiheitsgrenze zwischen einem Jahreseinkommen von 24.000 DM bis 48.000 DM ausgehen, ist eine ernsthafte Beurteilung nicht möglich. Dafür ist die Spanne zu groß. Um die Relationen deutlich zu machen: Brutto-Jahreseinkommen bis zu 27 oder 28.000 DM liegen locker im Bereich des Anspruchs auf zusätzliche Sozialhilfe, wenn ein Kind zu versorgen ist. Das ganze ist auch deswegen einfach absurd, weil über 1.100 Kinder von der Schule von 8 bis 1 abgemeldet wurden und die geplanten Einsparungen von 551.000 DM in diesem Jahr und 1,25 Mio. DM in den nächsten Jahren ohnehin so nicht erreicht werden könnten. Bei halbherzigen Lösungen wird sich nichts ändern lassen. Gerade vor dem Hintergrund von Pisa hat auch die GEW vor wenigen Tagen erneut die komplette Wiedereinführung der Schule von 8 bis 1 gefordert.
Die Verwaltung hat im Rahmen des Pro-Chip-Programms ohnehin geplant, Sozialhilfeempfänger/innen beim Grünflächenamt unterzubringen. Eine vierjährige Beschäftigung auf der Grundlage von ASS, wie zunächst von der Verwaltung favorisiert, hielt einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Statt zwei Jahre Beschäftigung auf der Grundlage von ASS und weitere zwei Jahre befristete Beschäftigung soll der auf Grundlage von ASS bezahlte Zeitraum nun auf ein Jahr verkürzt werden.
Das ist "ein bisschen mehr befristete Beschäftigung" und insofern erfreulich, als die betroffenen Sozialhilfeempfänger nicht zwei Jahre lang nur nach einer auf 90 % gekürzten, untersten Lohngruppe bezahlt werden, sondern drei Jahre lang ein volles tariflich gesichertes Einkommen erhalten müssen. Ob eine auf drei Jahre angelegte Befristung rechtlich überhaupt möglich ist, ist jedoch fraglich. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt einen längeren Zeitraum als zwei Jahre nur bei einer Befristung aus sachlichem Grund. Die im Gesetz angeführten möglichen sachlichen Gründe dürften jedoch allesamt nicht zutreffen. In jedem Fall sind die angedachten Maßnahmen beim Grünflächenamt nur sinnvoll, wenn sie auf eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zielen, also mit Ausbildung und Umschulung verbunden sind. Das wird sich erst noch zeigen müssen, wenn das Konzept vorliegt. Denn im Hintergrund steht doch der drastische Personalabbau im Grünflächenamt in der Vergangenheit, der erst durch ABM-Stellen und jetzt, nach der Einschränkung der ABM-Förderung, durch Zwei-DM-Jobs, ASS-Stellen und befristete Beschäftigung ersetzt werden soll. Finanziert werden sollen auch die befristeten Stellen aus dem Sozialetat, gefördert auf Grundlage der Regelungen im Job-Aktiv-Gesetz.
Auch die Baumschutzsatzung wurde in den Markt der Möglichkeiten mit aufgenommen. Jetzt sollen die schlimmsten Auswüchse wieder zurückgenommen werden. Ob das wirklich ein Erfolg ist, dürfte auch bei den Grünen selbst stark umstritten sein.
Ähnlich trübe sieht es bei den weiteren Punkten aus, die Sozialhilfeempfänger/innen betreffen. So ist das Ziel der Wiedereingliederung von allein erziehenden Sozialhilfeempfänger/innen in den Arbeitsmarkt ohnehin längst vom Sozialausschuss und vom Rat beschlossen. Auch die Einrichtung eine Beratungsstelle für allein Erziehende mit häuslicher Bindung ist schon im Pro-Chip-Bericht vom Herbst 2000 vorgesehen. Es wird noch nicht einmal mehr Geld dafür zur Verfügung gestellt, da die 2 Mio. DM für das Konzept aus dem bestehenden Pro-Chip-Programm genommen wird.
Neu ist die geplante Wiedervermittlung der Tagesmütter über die Stadt. Damit wird der frühere Zustand wiederhergestellt. Das ist kostenmäßig jedoch völlig unbedeutend.
Diese Abmachung ist eigentlich keine - es bleibt nämlich fast alles beim so, wie von CDU/FDP und REP durchgedrückt. Der Bedarf an Kleidung ist eine Pflichtleistung, es liegen einige Klagen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die auch dank der etwas burschikosen Ausführungen der Verwaltung gute Chancen haben, durchzukommen. Trotzdem gibt es hier nur das Zugeständnis, eine Studie der Verbraucherberatung in Auftrag zu geben und alle Sozialhilfeempfänger/innen darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch auf höhere Leistungen haben, wenn die Pauschale von glatten 450 DM nicht ausreicht.
Zu solchen Hinweisen kann man gratulieren, weil es sich eben ohnehin um Pflichtleistungen handelt. Auch in der vom Bundesarbeitsministerium herausgegebenen neuen Sozialhilfebroschüre kann man nachlesen, dass die Leistungsträger dazu verpflichtet sind, "über Sozialleistungen umfassend zu informieren" und "den Bürger in allen sozialrechtlichen Fragen zu beraten". Immerhin, schwarz-gelb-grün will diesen Anspruch jetzt also umsetzen. Dabei ist ohnehin die Pauschalierungspraxis fragwürdig, da sie dazu dient die Sozialhilfezahlungen zu drücken.
Beim Saalbau gibt es dagegen nicht "ein bisschen mehr", sondern rund 30 % Kostensteigerung gegenüber dem Ratsbeschluss vom Februar. Es ist ein Taschenspielertrick, die Mehrkosten dem ohnehin nötigen Sanierungsaufwand zuzurechnen. Ansonsten wären alle im Vorfeld gemachten Schätzungen schlicht falsch. Auch nach Aussage der Verwaltung gibt es keine Kostenschätzung über eine Nur-Sanierung, geschweige denn über die von uns bevorzugte Variante 2 der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens.
Sicher ist, dass die 2,2 Mio. DM für Nordeingang - auf speziellen Wunsch der FDP beschlossen und verbunden mit ein bisschen weniger Ökologie für den Stadtgarten - neu hinzugekommen sind, ebenso etliche Kosten für einen besseren Schallschutz. Auch 3 Mio. DM für eine Orgel könnten geschoben werden.
Das Problem sind aber die Folgekosten: Im Verwaltungshaushalt waren als Miete für die Objektgesellschaft 6 Mio. DM für die nächsten Jahre geplant. Durch die Kostensteigerung erforderlich sind rund 7,7 Mio. DM. Die schlagen in den nächsten Jahren zu Buche, ebenso wie die 1 Mio. DM mehr für die TUP zur Finanzierung des Konzerthausmanagements. Macht also zusammen 8,7 Mio. DM im Jahr oder 191,4 Mio. DM in den nächsten 22 Jahren. Wenn z.B. das RWE mit einem Jahresgewinn von über 1,5 Mrd. DM hier noch ein paar Euro zutun könnte, damit seine leitenden Angestellten das gewünschte Ambiente kriegen, wäre dagegen ja nichts einzuwenden. Aber angesichts der Haushaltslage der Stadt ist eine solche Entscheidung doch problematisch.
Dies ist umso mehr der Fall, als Dortmund und Bochum in ihren Philharmonieplänen schon viel weitere sind und absolut nicht klar ist, ob sich in punkto Philharmonie nicht ein ähnliches Desaster abzeichnet, wie beim Gildehofbad. Wo sollen die Zuhörer herkommen? Ist eine enge Kooperation zwischen Aalto-Theater Essen und Philharmonie Dortmund und Bochum nicht doch sinnvoller?
Die PDS ist in jedem Fall auch nicht für einen Philharmonie-Neubau. Dafür ist kein Platz und kein Geld da. Sie ist für eine vernünftige Sanierung des Saalbaus und würde - wie im Februar - den Umbau des Saalbaus zur Philharmonie in dem damals vorgelegten finanziellen Rahmen, bei dem fast die Hälfte der Kosten durch Sponsoren und Landesmittel gedeckt waren, mitgetragen.
In einem Text von Ende 1998 hieß es: "Die Stadt Essen ist bekanntermaßen seit Jahren nicht mehr in der Lage, aus ihren Einnahmen die notwendigen Ausgaben zu decken. Sozialen und kulturellen Initiativen und Verbänden wird wird regelmäßig das Geld gekürzt. In den Essener Schulen ist ein Instandhaltungsrückstand von rund 90 Mio. DM aufgelaufen ... In einer solchen Situation ist es unverantwortlich, wenn ohne Prüfung der möglichen Alternativen ... sowie unter Missachtung des berechtigten Anspruchs der Bürgerinnen und Bürger auf eine breite öffentliche Beteiligung ein Prestigeprojekt von über 100 Mio. DM und mehreren Millionen DM jährlichen Folgekosten im Hau-Ruck-Verfahren durchgedrückt wird."
Bei diesem Text handelte es sich nicht um eine vorgezogene Stellungnahme zum Umbau des Saalbaus zur Philharmonie, sondern um die Begründung des Bürgerbegehrens gegen den Philharmonie-Neubau. Was ist aus diesen Aussagen geworden, möchte man die Unterzeichner/innen fragen, Herrn Dr. Reiniger, Frau Kaiser und die Grünen?
Wie weit die Entfernung von den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens bereits gediehen ist, macht deren harsche Kritik der letzten Tage deutlich. Auch sie sehen sich verraten und dafür haben sie guten Grund. Ihre Alternativ-Vorschläge, die nach ihren Angaben erheblich kostengünstiger sind, wurden nicht ausreichend geprüft. Der PDS-Antrag zielt darauf, diese Prüfung auf Grundlage der Variante 2, die unter 100 Mio. DM bleibt, zu prüfen und erst dann entscheiden. Man müsste im Grunde auch die reine Renovierungsvariante des Saalbaus prüfen. Dass dadurch die Eröffnung des Saalbaus vielleicht nicht im Mai 2004, sondern erst nach den Sommerferien im September stattfinden könnte, also mitten im letzten Zug des Kommunalwahlkampfes, würde die PDS Herrn Dr. Reiniger gönnen - wenn's der Sache dient.