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7. September 2001
Bekleidungspauschale: CDU-Mehrheit zieht durch
38.000 Sozialhilfeempfänger sind kein Experimentierfeld für Kürzungen!
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Pressemitteilung

Bekleidungspauschale: CDU-Mehrheit zieht durch

38.000 Sozialhilfeempfänger sind kein Experimentierfeld für Kürzungen!

Auf deutliche Kritik der PDS-Gruppe im Rat stößt die Entscheidung des Sozialausschusses, der den von SPD und Grünen eingebrachten Antrag auf Rücknahme der Kürzung der Beeidungspauschale für Sozialhilfeempfänger gestern mit der Mehrheit der CDU-Stimmen ablehnte. "Die CDU nutzt ihre Mehrheit rücksichtslos aus," so PDS-Ratsmitglied Gabriele Giesecke. "Zur Diskussion ist sie nicht bereit, obwohl es doch auch darum ging, die Stadt Essen vor einer peinlichen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu bewahren."

Auch Sozialdezernentin Gudrun Hock verteidigte die Kürzung. Obwohl ihr vorgehalten wurde, dass der Deutsche Verein eine jährliche Bekleidungspauschale von 770 DM für Frauen und 580 DM für Männer für notwendig hält, ist es für Frau Hock nicht erwiesen, ob die 450 DM reichen oder nicht. Immerhin stellte sie damit auch die fünf Jahre alte Umfrage der Verwaltung in Frage, auf die der Leiter des Sozialamtes, Herr Michalsky, zur Begründung der Kürzung verwiesen hatte.

Frau Hock will die Entscheidung erst nach einem Jahr überprüfen - wobei es offensichtlich auch um die Frage geht, auf welchen Widerstand die Kürzung stößt. Damit werden die 38.000 Sozialhilfeempfänger in Essen zum Experimentierfeld für Haushaltskürzungen.

Die PDS-Gruppe rät den Betroffenen, die dies noch nicht getan haben, gegen die Kürzung der Bekleidungspauschale Rechtsmittel einzulegen. Sie ist dabei gerne behilflich. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass alle Betroffenen das Recht haben, bei Bedarf Einzelanträge auf Bekleidungsstücke zu stellen. Dies gilt auch, wenn die Bekleidungspauschale im laufenden Jahr bereits ausgezahlt wurde. In diesem Fall müssten allerdings Belege vorgelegt werden, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Pauschale bereits ausgeschöpft ist.

Das Recht, Einzelanträge zu stellen, wurde von der Verwaltungsspitze bestätigt. Es ergibt sich daraus, dass der Bezug von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz an den Bedarf gebunden ist. Da der Bedarf z.B. an Bekleidung individuell unterschiedlich ist, ist im übrigen jede Pauschalierungspraxis sachlich und rechtlich fragwürdig. Die beste Lösung wäre deshalb die Abschaffung der Bekleidungspauschale, die in Essen erst vor wenigen Jahren eingeführt wurde.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Veröffentlichung
Partei des Demokratischen Sozialismus, Gruppe im Rat der Stadt Essen

Letzte Änderung: 05.10.2001 - nn
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