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Ratsgruppe Essen

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24. August 2001
Illegale Beschäftigung muss stärker verfolgt werden PDS will Vertragsstrafen für städtische Auftragnehmer auf 20 % erhöhen
Übersicht

Sitzung des Rates am 29.08.2001 - Antrag zu TOP 16:

Rechtliche Möglichkeiten der Stadt zur Verhinderung illegaler Beschäftigung bei Bauaufträgen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Tod eines Menschen, wie beim Unfall am 30.7.2001 bei Bauarbeiten an der Gesamtschule Holsterhausen geschehen, kann nicht so ohne weiteres hingenommen werden, zu mal ungesetzliches Handeln nachweislich vorlag. Auf der Baustelle wurden Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten, die verletzten Bauarbeiter waren illegal beschäftigt.

Die PDS-Gruppe beantragt deshalb folgende Punkte:

I. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Bericht insbesondere zu folgenden Fragen zu erstellen:

    1. War der Stadt bekannt, daß bei einem Baustellenbesuch am 7.2. 2001 durch die IG-Bau auf der erwähnten Baustelle bei Subunternehmerfirmen der bauausführenden Firma GHH-Bau Oberhausen Tarifvertragsverstöße festgestellt wurden bzw. keine Mindestlöhne gezahlt wurden?

    2. Welche Massnahmen will die Stadt auf der Grundlage des Vertrages mit dem Bauunternehmen einleiten, um derartige Unglücke in der Zukunft zu vermeiden? Welche auf der Grundlage des Vertrages möglichen Sanktionsmaßnahmen sind vorgesehen?

    3. Sind in der Vergangenheit schon ähnliche Fälle illegaler Arbeit auf städtischen Baustellen bekannt geworden? Wenn ja, welche und wie viele in den letzten 5 Jahren?

    4. Wie ist die Stadt in der Vergangenheit mit derartigen Vorfällen umgegangen?

II. Die in den städtischen Verträgen mit Baufirmen festgelegte Vertragsstrafe von 3 % bei Verstößen gegen gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern wird auf 20% der vereinbarten Vergütung erhöht. Damit soll dem Auftragnehmer seine gesellschaftliche Verantwortung für die Arbeitnehmer drastisch deutlich gemacht werden und gegen illegale Beschäftigung auf dem Bau wirksamer vorgegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Giesecke

Pressemitteilung

Illegale Beschäftigung muss stärker verfolgt werden

PDS will Vertragsstrafen für städtische Auftragnehmer auf 20 % erhöhen

Der Tod eines 26 Jahre alten, illegal beschäftigten Bauarbeiters, der am 30. Juli durch herabstürzende Trümmer einer umstürzenden Wand getötet wurde, muss Konsequenzen haben. Das ist die Auffassung der PDS-Gruppe im Rat, die hierzu für die nächste Ratssitzung einen Antrag vorgelegt hat.

"Es ist ein Unding, dass ausgerechnet auf einer städtischen Baustelle illegal beschäftigte Arbeiter eingesetzt werden," so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke zu dem Unfall, der sich auf der Baustelle der Sekundarstufe I und II der Gesamtschule Holsterhausen an der Keplerstraße ereignete. "Gegen Auftragnehmer der Stadt, die so etwas zu verantworten haben, muss schärfer vorgegangen werden. Wir leben schließlich nicht mehr im Frühkapitalismus, als es noch keine Arbeitsschutzvorschriften gab." Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass der Unfall, bei dem auch ein 20jähriger Kollege des tödlich verunglückten Arbeiters schwer verletzt wurde, direkt mit dem Druck zusammen hängt, unter dem illegale Arbeiter stehen. Nach Informationen der PDS sollten die Arbeiter schnell fertig werden, deshalb verletzten sie in eklatanter Weise grundlegende Arbeitsschutzvorschriften.

Die PDS-Gruppe fordert eine ausführliche Berichterstattung im Rat, auch über vergangene Fälle. Desweiteren tritt sie für eine drastische Verschärfung der Vertragsstrafen bei Verstößen gegen tarifliche und gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften ein. Damit sollen die verantwortlichen Unternehmen getroffen werden, und nicht in erster Linie die Arbeiter, die in der schwächsten Position sind.

"Derzeit ist in den Verträgen der Stadt ein Betrag von 3 % der Vertragssumme als mögliche Vertragsstrafe bei Verstößen gegen tarifliche oder gesetzliche Regelungen vorgesehen," so Gabriele Giesecke weiter. "Die können die Bauunternehmen aus der Portokasse zahlen." Die PDS-Gruppe fordert eine Erhöhung der Vertragsstrafe auf 20 % der vereinbarten Vergütung. Generalunternehmer müssen für "ihre" Subunternehmen in Haftung genommen werden. Firmen, die sich wiederholt etwas zuschulden kommen lassen, müssen von der Auftragsnahme ausgeschlossen werden.

Nach Auffassung der PDS geht die Verwaltung bisher zu locker mit dem Problem um. Die gleiche Baustelle ist vor kurzem schon einmal aufgefallen: Bei der Befragung von sieben Arbeitern von zwei Subunternehmen, der Firma IBO aus Unna und der Firma TS Sanierungsbau aus Borken, stellte die IG BAU am 7.2.2001 Verstöße gegen den Tarifvertrag über einen Mindestlohn fest, der derzeit bei 18,87 DM liegt. Die beanstandeten Stundenlöhne lagen zwischen 14 und 17 DM.

Dieser Fall, für den der gleiche Generalunternehmer verantwortlich ist, der auch heute noch auf der Baustelle tätig ist, wurde von der IG BAU im April in der Oberhausener Presse angeprangert. Generalunternehmer ist nämlich eine Firma aus Oberhausen, die GHH Bau GmbH.

Warum die Stadt hier nicht reagierte - auch diese Frage will die PDS im Rat beantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Veröffentlichung
Partei des Demokratischen Sozialismus, Gruppe im Rat der Stadt Essen

Letzte Änderung: 05.10.2001 - nn
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