[PDS] Kontaktadressen ...   E-Mail Büro
E-Mail an Webmaster

Ratsgruppe Essen

PDS-Kreisverband Essen: www.pds-essen.de
 
 

Essen, den 9. Mai 2001
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Essen
Übersicht

PDS Offene Liste im Rat und den Bezirksvertretungen

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Essen

Essen, 9. Mai 2001

Sehr geehrter Herr Büssow,

wie Sie vielleicht wissen, findet am 20. Mai 2001 in Essen ein Bürgerentscheid für den Erhalt aller Bäder und Sportstätten statt. Der Bürgerentscheid richtet sich gegen einen Ratsbeschluss zur Schließung des Nöggerath- und des Kuhlhoffbades im Essener Westen und Norden.

In die öffentlich sehr kontrovers geführten Diskussion hat Ende letzter Woche der Essener Oberbürgermeister, Dr. Wolfgang Reiniger, eingegriffen. In einem Brief an alle Essener Sportvereine hat er ausdrücklich dazu aufgefordert, "sich beim anstehenden Bürgerentscheid für ein ,Nein’ (zu) entschließen". Gleichzeitig stellte er den Essener Sportvereinen in Aussicht, die im Sportbereich geplanten Einsparungen von rund 3 Mio. DM bei einem Erfolg des Bürgerentscheids "auf anderem Wege herbeizuführen", eben zu Lasten der Essener Sportvereine.

Mit diesem Brief, der unseres Wissens rund 600 mal auf städtische Kosten verschickt wurde, hat Herr Dr. Reiniger gezielt auf die Abstimmungs-Entscheidung Einfluß nehmen wollen. Die PDS-Gruppe im Rat sieht darin eine unzulässige Einmischung der Verwaltungsspitze in den Bürgerentscheid. 14 Tage vor dem Entscheid, also in unmittelbarer zeitlicher Nähe, hat Herr Dr. Reiniger sein in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung verankertes Recht zur Öffentlichkeitsarbeit überschritten und das Gebot zur Zurückhaltung im Vorfeld von Wahlen, den Grundsatz der Freiheit der Abstimmung verletzt.

Dass dieses Gebot und dieser Grundsatz auch bei einem Bürgerentscheid gelten, ergibt sich aus der Rechtssprechung. Zudem hat der Essener Stadtrat am 28.6.2000 "Kriterien für die Durchführung von Bürgerentscheiden" beschlossen hat, in denen es heißt, dass die für die Kommunalwahl geltenden Grundsätze auch für die Durchführung von Bürgerentscheiden gelten.

Da die Briefe bereits verschickt waren, als die PDS-Gruppe im Rat davon erfuhr, machte es unserer Ansicht nach keinen Sinn mehr zu versuchen, den Versand durch eine mögliche Eilentscheidung eines Verwaltungsgerichts zu stoppen. Aus diesem Grunde wenden wir uns an Sie als Kommunalaufsicht. Wir möchten Sie bitten, das Vorgehen von Herrn Dr. Reiniger zu überprüfen und ihn auf die Einhaltung seiner Amtspflichten hinzuweisen.

Dabei wollen wir nicht verhehlen, dass sich bei einem Scheitern des Bürgerentscheids aus dem Brief des Oberbürgermeisters möglicherweise Anfechtungsgründe ergeben.

Wir fügen diesem Schreiben den Brief von Herrn Dr. Reiniger und ein Gutachten unserer Rechtsanwältin, Dr. Natalie Michels, bei.

Mit freundlichen Grüßen


Letzte Änderung: 05.10.2001 - nn
Ansprechpartner