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Redebeitrag zur Ratssitzung am 28. März 2001 zur Änderung der Entgelteordnung für das Angebot "Schule von acht bis eins"
Hans-Joachim Stahl

 

wie wichtig die Aussetzung der Beschlußfassung zur Erhebung eines Betreuungsentgeltes war und wie wenig sinnvoll die Staffelungsregelung für das Angebot "Schule von 8 bis 1" ist, zeigt sich an den ablehnenden Beschlußfassungen und Stellungnahmen

  • des Jugendhilfeausschusses
  • des Ausländerbeirates
  • den Gewerkschaften
  • des Hearings im Burggymnasium letzter Woche, wo betroffene Eltern, Schulleiterinnen und -leiter, Lehrer und Betreuerinnen einmütig die Entgelteordnung und Staffelung kritisierten.

Auch im Schulausschuss stößt die Erhebung insgesamt wie die Staffelung auf Widerspruch.

Die wichtigsten Argumente zur Ablehnung müssen hier nicht noch einmal in aller Breite dargelegt werden, sie liegen auf der Hand und sind in diversen Redebeiträgen und Stellungnahmen hinlänglich offengelegt.

Es bleibt festzuhalten:

  • das Entgelt wird viele Eltern dazu zwingen, ihre Kinder nicht anmelden zu können . Dadurch fällt das Angebot ,,Schule von 8 bis 1" für einen nicht unwesentlichen Teil weg, für den die Maßnahme einmal eingerichtet wurde.
  • Die Staffelung bringt organisatorische Probleme mit sich -- sie bindet Kräfte für Verwaltungsaufgaben, z. B. bei wechselnden Stundenplänen und Arbeitszeiten der Eltern;
  • Zudem ist sie keine wirkliche soziale Staffelung, denn die Befreiungsgrenze vom Entgelt ist bei einem monatlichen Familienbruttoeinkommen von 2000,- DM viel zu niedrig. Für Sie Herr Scheytt mag das maximale monatliche Betreuungsentgelt Von 80,- DM gering sein, für viele alleinerziehende Mütter bzw. Eltern mit niedrigen Einkommen ist hier die Grenze überschritten. Es sei in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Kinder- und Jugendarmut verwiesen, die auch in Essen auf der Tagesordnung steht.

Vorbild sollten die staatlichen Ganztagsschulen in unseren Nachbarländern sein, die kein Schul- bzw. Betreuungsgeld erheben, um Eltern und Frauen eine Berufstätigkeit zu ermöglichen. (Abgesehen von der Beschlußfassung zur Entgelteordnung sollte die zeitliche Begrenzung von 8 bis 1 ebenfalls zur Disposition gestellt werden und sollte zeitlich eher noch ausgeweitet werden.)

Wenn die Regelung von Ihnen meine Damen und Herren von der CDU und FDP trotz besseren Wissens verabschiedet werden sollte, handeln Sie nicht nur gegen die sozial benachteiligten Eltern und Kinder sondern gegen den Sinn und Zweck des Angebots, Schule von 8 bis 1" selbst, dann tragen Sie zur sozialen Schieflage im Süd-Nord-Verhältnis bei und führen den Stadttitel "Essen - Großstadt für Kinder" ad absurdum.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
Hans-Joachim Stahl

Letzte Änderung: 05.10.2001 - os
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