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Redebeitrag zur Ratssitzung am 28. März 2001 zur
Änderung der Entgelteordnung für das Angebot "Schule von acht bis eins"
wie wichtig die Aussetzung der Beschlußfassung zur Erhebung eines Betreuungsentgeltes war und wie wenig sinnvoll die Staffelungsregelung für das Angebot "Schule von 8 bis 1" ist, zeigt sich an den ablehnenden Beschlußfassungen und Stellungnahmen
Auch im Schulausschuss stößt die Erhebung insgesamt wie die Staffelung auf Widerspruch. Die wichtigsten Argumente zur Ablehnung müssen hier nicht noch einmal in aller Breite dargelegt werden, sie liegen auf der Hand und sind in diversen Redebeiträgen und Stellungnahmen hinlänglich offengelegt. Es bleibt festzuhalten:
Vorbild sollten die staatlichen Ganztagsschulen in unseren Nachbarländern sein, die kein Schul- bzw. Betreuungsgeld erheben, um Eltern und Frauen eine Berufstätigkeit zu ermöglichen. (Abgesehen von der Beschlußfassung zur Entgelteordnung sollte die zeitliche Begrenzung von 8 bis 1 ebenfalls zur Disposition gestellt werden und sollte zeitlich eher noch ausgeweitet werden.) Wenn die Regelung von Ihnen meine Damen und Herren von der CDU und FDP trotz besseren Wissens verabschiedet werden sollte, handeln Sie nicht nur gegen die sozial benachteiligten Eltern und Kinder sondern gegen den Sinn und Zweck des Angebots, Schule von 8 bis 1" selbst, dann tragen Sie zur sozialen Schieflage im Süd-Nord-Verhältnis bei und führen den Stadttitel "Essen - Großstadt für Kinder" ad absurdum. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
Hans-Joachim Stahl
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