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26. Februar 2001
Erfolg für die Mieterinnen und Mieter der Allbau AG: Mietergemeinschaft setzt Kündigungsschutz im Mietvertrag durch
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Pressemitteilung

Erfolg für die Mieterinnen und Mieter der Allbau AG

Mietergemeinschaft setzt Kündigungsschutz im Mietvertrag durch

Für einen wichtigen Erfolg der Mietergemeinschaft Essen, vor allem aber der Mieterinnen und Mieter der Allbau AG, hält die PDS-Gruppe im Rat eine Zusatzvereinbarung zu den Mietverträgen, die die städtische Allbau AG jetzt vorgelegt hat. Darin wird den Mieterinnen und Mietern, deren Wohnung verkauft werden soll, 10 Jahre Schutz vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs zugesichert. Mieterinnen und Mietern, die 65 Jahre und älter sind, wird ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert.

Mit dem Angebot der Zusatzvereinbarung werden wichtige Forderungen der Mietergemeinschaft Essen weitgehend erfüllt. Der einzige Abstrich: Die Mietergemeinschaft hatte ein lebenslanges Wohnrecht bereits ab 60 Jahren gefordert. "Erst durch diese vertragliche Bindung werden die Mieter im Falle von Besitzerwechseln umfassend geschützt," so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke. "Die bisher nur in einer Landesverordnung geregelte Kündigungsschutzfrist bei Umwandlungen konnte jederzeit aufgehoben werden. Jetzt bindet sich der Allbau im Rahmen des Mietvertrages. Daran muß sich auch ein neuer Wohnungseigentümer jederzeit halten."

Die PDS-Gruppe hatte die Forderung zur Verbesserung des Kündigungsschutzes für Allbau-Mieter bei Wohnungsverkäufen im August 2000 im Rat unterstützt. Ihr von der Ratsmehrheit abgelehnter Antrag "Kein ,Ausverkauf' von Allbau-Mietwohnungen" ging jedoch weiter. An der grundsätzlichen Kritik an der Privatisierung von Allbau-Wohnungen zum Zwecke der Eigentumsbildung haben wir trotz des Erfolges beim Mieterschutz nichts zurückzunehmen.

"Jetzt kommt es zunächst darauf an, andere Wohnungsbaugesellschaften dazu zu bewegen, ähnliche Zusatzvereinbarungen vorzulegen," so Gabriele Giesecke weiter. "Denn die neuen Regelungen der Allbau AG setzen einen Maßstab für die Regelung des Kündigungsschutzes bei Wohnungsverkäufen." Vor allem die Viterra AG und die Deutsche Bahn AG stehen in der Pflicht. Diese beiden Wohnungsbaugesellschaften verkaufen derzeit in Essen noch mehr Wohnungen, als die Allbau AG. Und gerade die Viterra AG ist für einen ruppigen Umgang mit ihren Mieter/innen bekannt.

Für die Ratssitzung am Mittwoch hat die PDS einen Antrag für einen Sachstandsbericht der zuständigen Ämter über Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung der Sozialmieten bei der Viterra AG vorgelegt. Diesen Antrag erhalten Sie im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Veröffentlichung
PDS Gruppe im Rat der Stadt Essen
Dokumentiert: Antrag an den Rat
Herrn
Oberbürgermeister Dr. Reiniger
Rathaus
45121 Essen
Essen, 18.2.2001

Sitzung des Stadtrates am 28.2.2001

TOP "Rechtswidrige Berechnung von Sozialmieten"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die PDS-Gruppe im Rat stellt nachfolgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:
  1. Der Stadtrat begrüßt die Prüfaufträge an die kommunalen Stellen von Landesbauminister Vesper zur Überprüfung der Kostenmieten im Wohnungsbestand der Viterra AG. Der Stadtrat erwartet, dass durch die Stadtverwaltung die Prüfungen kurzfristig für den gesamten in Frage kommenden Wohnungsbestand der Viterra AG in Essen durchgeführt werden.
  2. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat einen Bericht über die Ergebnisse der Überprüfung der Kostenmieten der Viterra AG vor. Dieser Bericht muss nachvollziehbar die geprüften Sachverhalte darstellen. Aus ihm soll erkennbar sein, welche Sachverhalte zwischen der Viterra AG und der prüfenden Stellen unstrittig sind und welche nicht. Darüber hinaus ist die Anzahl der betroffenen Wohnungen sowie die Höhe des zu unrecht berechneten Mietzinses zu veröffentlichen.
Begründung:

Die stichprobenweise Überprüfung der Berechnung der Kostenmiete in den Sozialwohnungsbeständen der Viterra AG ergab, dass alle geprüften Kostenmieten in einem oder mehreren Punkten rechtsfehlerhaft berechnet wurden. Betroffen sind Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen, die z.T. jahrelang überhöhte Mieten zahlen mussten.

Es steht zu erwarten, dass auch im übrigen Wohnungsbestand der Viterra AG Kostenmieten rechtsfehlerhaft berechnet wurden und Viterra AG zu hohe Mieten verlangt. Da die Berechnung der Kostenmieten gesetzlich festgelegt und genehmigungspflichtig ist, haben die Mieterinnen und Mieter in den meisten Fällen auf die Rechtmäßigkeit der Miethöhe vertraut.

Insofern sind die zuständigen Stellen in der Pflicht, die Überprüfungen so schnell wie möglich vorzunehmen, damit die Mieterinnen und Mieter ihre Rückzahlungsansprüche gegenüber der Viterra AG durchsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Partei des Demokratischen Sozialismus
Gruppe im Rat der Stadt Essen

Letzte Änderung: 05.10.2001 - nn
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