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28. Dezember 2000
Dienstaufsichtsbeschwerde der PDS gegen Ordnungsdezernent Ludger Hinsen nicht erledigt |
Übersicht |
Auch wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Ordnungsdezernent Ludger Hinsen eingestellt hat, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde der PDS in der gleichen Angelegenheit noch nicht erledigt. Darauf weist die PDS-Gruppe im Rat hin, die davon ausgeht, daß einer zügigen Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde durch Oberbürgermeister Dr. Reiniger nun nichts mehr im Wege steht.
"Dabei gehe ich davon aus, daß Herr Dr. Reiniger andere Maßstäbe anlegen muß, als die Staatsanwaltschaft," so PDS-Ratsfrau Gabriele Giesecke. "Bisher gibt es nämlich auch gegen NPD-, DVU oder REP-Funktionäre kaum Verurteilungen wegen Volksverhetzung, da die rechtlichen Hürden dafür hoch liegen. Wenn sich jedoch bestätigen sollte, daß Herr Hinsen tatsächlich Aussagen gemacht hat, wie sie ihm vorgeworfen werden, so wäre dies ein massiver Verstoß gegen seine Amtspflichten und gegen den Anti-Diskriminierungsbeschluß des Rates."
Herr Hinsen soll im Kreis mehrerer Beschäftigter der Stadtverwaltung auf Kritik an seiner Kampagne gegen den angeblichen Asylmißbrauch libanesischer Flüchtlinge geantwortet haben, er werde die Flüchtlinge mit allen Mitteln abschieben, "... und wenn wir sie mit dem Flugzeug über dem Libanon abwerfen." Auch andere, von mehreren Zeugen bestätigte Äußerungen, sind - ob sie nun den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen oder nicht - eindeutig rassistisch und damit diskriminierend.
Herr Hinsen ist im übrigen bis heute, 10 Monate nach Beginn seiner Kampagne, handfeste Beweise über den angeblichen Asylmißbrauch von mehreren hundert Flüchtlingen aus dem Libanon schuldig geblieben. Es gab bisher zwar eine (!) Abschiebung. Der Abgeschobene, angeblich ein türkischer Staatsbürger, der seine Duldung als libanesischer Kriegsflüchtling durch falsche Behauptungen erschlichen haben soll, wurde von der Türkei jedoch umgehend zurückgeschickt. Die Türkei erkannte ihn nicht als "ihren" Staatsbürger an. Bleiben mehrere 10.000 DM Kosten für die mißlungene Abschiebeaktion.